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Nadine Heselhaus
SPD
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Frage von Felix H. •

Wann rechnen Sie mit Umsetzung der umfassenden wirksamen Abhilfebefugnisse nach Art. 17, 47 JI-RIchtlinie mitten in Vertragsverletzungsverfahren gegen BRD, die auch nach Ansicht des BfDI fehlen?

In Ihrer Antwort (https://tinyurl.com/5yh6jw5b) auf die Anfrage "Wann rechnen Sie ... mit Beendigung der laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der JI-Richtlinie unter der Federführung Ihrer Parteikollegin Faeser?" schreiben Sie: "Hierzu hat die Bundesregierung mit einem Schreiben vom 19. Juli fristgerecht Stellung genommen. Sie argumentiert, dass die Aufsichtsbehörden mit wirksamen Abhilfebefugnissen ausgestattet sind." https://tinyurl.com/yvpmbrc7

Hingegen argumentieren Datenschutzaufsichtsbehörden - darunter die BfDI sowie diverse Landesdatenschutzaufsichtsbehörden - schriftlich u. mündlich gegenüber Betroffenen, dass den Aufsichtsbehörden keine umfassenden wirksamen Abhilfebefugnisse zur Verfügung stünden, die Aufsichtsbehörde "petitionsähnlich" sei (hingegen erwartbar, mit Ausnahme Ihrer Innenausschuss-Kolleg:innen?, EuGH am 16.11.23, C 333/22), auf Abhilfe in paar Jahren im Vertragsverletzungsverfahren warte. Wie passt das zu Ihrer Darstellung?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Bundesregierung und die Bundesdatenschutzbeauftragte bzw. die zuständigen Landesbehörden im Einzelfall unterschiedliche Auffassungen vertreten. Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, ist das Vertragsverletzungsverfahren noch im Gange und die Bundesregierung hat hierzu Stellung genommen.

Da ich innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion nicht für dieses Thema zuständig bin, bitte ich Sie, von weiteren Nachfragen abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Heselhaus, MdB

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