Wann rechnen Sie mit Umsetzung der umfassenden wirksamen Abhilfebefugnisse nach Art. 17, 47 JI-RIchtlinie mitten in Vertragsverletzungsverfahren gegen BRD, die auch nach Ansicht des BfDI fehlen?
In Ihrer Antwort (https://tinyurl.com/5yh6jw5b) auf die Anfrage "Wann rechnen Sie ... mit Beendigung der laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der JI-Richtlinie unter der Federführung Ihrer Parteikollegin Faeser?" schreiben Sie: "Hierzu hat die Bundesregierung mit einem Schreiben vom 19. Juli fristgerecht Stellung genommen. Sie argumentiert, dass die Aufsichtsbehörden mit wirksamen Abhilfebefugnissen ausgestattet sind." https://tinyurl.com/yvpmbrc7
Hingegen argumentieren Datenschutzaufsichtsbehörden - darunter die BfDI sowie diverse Landesdatenschutzaufsichtsbehörden - schriftlich u. mündlich gegenüber Betroffenen, dass den Aufsichtsbehörden keine umfassenden wirksamen Abhilfebefugnisse zur Verfügung stünden, die Aufsichtsbehörde "petitionsähnlich" sei (hingegen erwartbar, mit Ausnahme Ihrer Innenausschuss-Kolleg:innen?, EuGH am 16.11.23, C 333/22), auf Abhilfe in paar Jahren im Vertragsverletzungsverfahren warte. Wie passt das zu Ihrer Darstellung?