(...) Zahl und Verlauf der Stufen wird unter Berücksichtigung dieses Zieles entwickelt. Der Tarif soll möglichst zum 1.1.2011 in Kraft treten.“ Im Koalitionsvertrag steht aber auch, dass „alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages […] unter Finanzierungsvorbehalt“ stehen. (...)
(...) bezüglich der Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle gilt das Verursacherprinzip. (...) Das Verursacherprinzip gilt ebenfalls für den Rückbau und die Stilllegung von Kernkraftwerken, sodass auch hier die Kosten durch den Betreiber getragen werden. (...)
(...) die Behauptung, die Bundeskanzlerin sei bereit, den Rechtsstaat außer Kraft zu setzen, entzieht sich jeglicher Diskussionsgrundlage. Unser Grundgesetz folgt an zahlreichen Stellen, beispielsweise in Art. (...)
(...) ein „Linkstrend“ ist für mich nicht erkennbar. Vielmehr ist seit jeher auch das soziale Element kennzeichnend für die Union. (...)
(...) Die Bundeskanzlerin hat mehrfach auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wie das Abkommen seit dem „Lissabon-Vertrag“ heißt, hingewiesen. Der AEUV beinhaltet in Artikel 125 eine so genannte „No Bail Out“-Klausel gegen ein Herauskaufen strauchelnder Länder. Demnach ist ein EU-Staat nicht nur nicht verpflichtet, einem anderen unter die Arme zu greifen - er darf es nicht einmal. (...)
(...) Diese Strategie, für die sich der Begriff „Gender Mainstreaming“ eingebürgert hat, basiert auf der Erkenntnis, dass Männer und Frauen in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen Entscheidungen betroffen sein können. Das Prinzip Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet die politischen Akteure, bei allen Vorhaben die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Männern zu analysieren und ihre Entscheidungen so zu gestalten, dass sie zur Förderung einer Gleichstellung der Geschlechter beitragen. Ein solches Vorgehen erhöht nicht nur die Zielgenauigkeit und Qualität von politischen Maßnahmen, sondern auch die Akzeptanz der Ergebnisse bei den Bürgerinnen und Bürgern. (...)