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Michael Fuchs
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Frage von Hans D. •

Frage an Michael Fuchs von Hans D. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Fuchs

Erst mal zur Information, der Anteil der Solaren Stromerzeugung hat die 1 % Marke mit steigender Tendenz 2009 überschritten.
Nun zur Kernenergie. Subvention ist eine staatliche Beihilfe wie man nachlesen kann. Wie erklären Sie unter diesem Gesichtspunkt ihre Aussage, Solarenergie, die im Umlage Verfahren vom Verbraucher finanziert wird sei übersubventioniert und Kernenergie, für die der Staat die Haftpflicht Versicherung und die Entsorgung der Abfälle übernimmt, um nur einige Kosten zu nennen, erfahre zu keinem Zeitpunkt eine Subvention??

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Diehl,

bezüglich der Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle gilt das Verursacherprinzip. Entsprechend sind die mit der Entsorgung zusammenhängenden Kosten grundsätzlich vom Erzeuger zu tragen. Da für die Entsorgung Endlager bzw. Zwischenendlager zu nutzen sind, werden laut § 21a Atomgesetz (AtG) Gebühren und Auslagen für die Benutzung der Anlagen des Bundes erhoben. Die Inbetriebnahme eines solchen Lagers ist Bundesaufgabe und entsprechend aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Für die Errichtung und Inbetriebnahme tätigt der Bund Vorausleistungen. Die entstandenen Kosten werden letztendlich den Nutzern der Anlage in Endbeträgen in Rechnung gestellt (§ 21b Abs. 1 AtG). Das Verursacherprinzip gilt ebenfalls für den Rückbau und die Stilllegung von Kernkraftwerken, sodass auch hier die Kosten durch den Betreiber getragen werden. Sowohl die Kosten für die Errichtung und die Nutzung von Endlagern als auch die Kosten für den Rückbau der Kraftwerke finden letztendlich in den Preiskalkulationen bzw. Strompreisen der Betreiber Berücksichtigung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB