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Frage von Antje S. •

Frage an Michael Fuchs von Antje S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

ich zitiere einen Artikel von Roger Köppel, Chefredakteur der Weltwoche, Quelle: http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2010-05/artikel-2010-05-editorial-deutsche-gier.html

"Im verzweifelten Bemühen, die zerrütteten Staatsfinanzen wieder ins Lot zu bringen, ist Bundeskanzlerin Angela Merkel bereit, den Rechtsstaat ausser Kraft zu setzen. Deutschland will gestohlene Schweizer Bankkundendaten kaufen, um an Beweismaterial gegen mutmassliche deutsche Steuerhinterzieher zu gelangen. Man muss sich den ungeheuerlichen Vorgang vor Augen halten: Die deutsche Regierung lässt sich auf ein Millionengeschäft ein mit dem Verbrecher, der die Daten klaute und das Schweizer Recht verletzte. Das schmierige Manöver soll mit dem Hinweis gerechtfertigt werden, dass Deutschland einen dreistelligen Millionenbetrag erhalten könnte. Recht ist, was dem Staate nützt. Kanzlerin Merkel bricht das Recht."

Ist Recht nur, was dem Staat nützt?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schulz,

die Behauptung, die Bundeskanzlerin sei bereit, den Rechtsstaat außer Kraft zu setzen, entzieht sich jeglicher Diskussionsgrundlage. Unser Grundgesetz folgt an zahlreichen Stellen, beispielsweise in Art. 20 Abs. 2, dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Insbesondere Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz besagt, dass „die Gesetzgebung […] an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung […] an Gesetz und Recht gebunden“ sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB