Sehr geehrter Herr Röckel,
vielen Dank für Ihre Frage von heute.
Gerne möchte ich Sie auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Sven K. vom 27.06.2013 verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Röckel,
vielen Dank für Ihre Frage von heute.
Gerne möchte ich Sie auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Sven K. vom 27.06.2013 verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
(...) vielen Dank für Ihre Frage vom 27.06.2013 zur Entscheidung des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages, sich nicht mit der Sachlage des Falles von Gustl Mollath zu beschäftigen. (...)
Sehr geehrter Herr Ross,
(...) Bisher ist es nicht gelungen, die Vorschriften der Abgeordnetenbestechung über § 108e StGB hinaus so zu konzipieren, dass sie einerseits in strafrechtlich hinreichend bestimmter Weise (Art. 103 Abs. (...)
(...) Gerade wegen des von unserer Verfassung gewollten Freiraums für die politische Willensbildung ist es jedoch sehr schwierig, einen Straftatbestand zu formulieren, der über den geltenden § 108e StGB hinaus die Abgeordnetenbestechung zuverlässig auf tatsächlich strafwürdiges Verhalten begrenzt. Bisher vorgelegte Regelungsvorschläge sind als nicht tragfähig kritisiert worden, auch weil sie dieses Problem nicht lösen konnten. (...)
(...) Bislang war das Saatgutrecht in der EU als Richtlinie, also nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltend, geregelt. Die deutschen Regelungen haben sich in der Vergangenheit bewährt. (...)