Frage an Michael Frieser von Hans-Georg B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Frieser,
in Ihrer Antwort an Herrn K. zu zur Befasssung des Menschenrechtsausschusses mit dem Fall Mollath kann ich gut verstehen, dass Sie auf die Gewaltenteilung hinweisen.
Im Fall Mollath offenbaren sich jedoch einige Schwachstellen im Rechtssystem, für die die gesetzgebungskompetenz im Bund und nicht in Bayern liegt. Deswegen folgende Fragen:
Sehen Sie z.B. Bedarf, die Zuständigkeitsregel in Gerichten zu ändern, um zu verhindern, dass es abschätzbar ist, welcher Richter für einen Fall zuständig sein wird? Sehen Sie ein Problem darin, das Richter sich auf einen "strafwütigen" 1. Senat am BGH verlassen konnten? Sehen Sie ein Problem darin, dass Bürger beim Einlegen eines Rechtsmittels sich die Fragen beantworten können, ob der Fall beim für sie guten Richter landen wird?
Sehen Sie ein Problem in dem System der Pflichtverteidigung, bei dem die Gefahr besteht, dass Anwälte bei angepasstem Verhalten eher Chancen haben Pflichtverteidigungen zu bekommen, als wenn sie sich engagiert für ihre Mandanten einsetzen.
Halten Sie die Rechtsprechung zur Rechtsbeugung für angemessen, nach der diese Strafandrohung faktisch kaum eine disziplinierende Wirkung entfalten kann? Sehen Sie Bedarf für die Einführung von Sanktionen für Richter, die zum Nachteil von einer Partei eine Rechtssache führen, für Fälle, die nach der derzeitigen Rechtsprechung mit keinen Sanktionen rechnen müssen? Sehen Sie Bedarf für Regelungen, die es ermöglichen Mitglieder eines Kollegialgerichts wegen Rechtsbeugung zu belangen?
Jeder Lastwagenfahrer muss mit Strafen rechnen, wenn er zu schnell fährt, aber der Richter Brixner (von Herrn Mollath) konnte sanktionslos verkünden, dass er besseres zu tun habe als das Vorbringen des (damals) Beschuldigten zu lesen. Sehen Sie darin eine Gerechtigkeitslücke?
Warum verhinderten Sie eine Information des Parlaments über die Probleme die zur Affäre Mollath geführt haben?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Beuter
Sehr geehrter Herr Beuter,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie in ähnlicher Form bereits nicht nur an mich gestellt haben.
Ich weiß, dass aufgrund der Berichterstattung in den Medien und wegen der Reihe neuer Erkenntnisse und Fragen dieser Fall verständlicher Weise großes öffentliches Interesse erlangt hat. Die Bevölkerung stellt zu Recht wichtige Fragen, die schnellstmöglich geklärt werden müssen.
Wie Sie sicherlich bereits wissen, hat Frau Staatsministerin Dr. Merk angeordnet, dass von der Staatsanwaltschaft ein Wiederaufnahmeantrag gestellt wird. Noch hat das dafür zuständige Landgericht Regensburg nicht darüber entschieden.
Falls es zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens kommt, werden auch die Zweifel am Vorgehen der Justiz geprüft werden. Falls sich diese bestätigen, muss und wird entsprechend darauf reagiert werden.
Bezugnehmend auf Ihre Forderungen sehe ich keinen Änderungsbedarf bei einzelnen Vorschriften des StGB oder anderer Normen, die sich insgesamt bewährt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Frieser, MdB