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Michael Frieser
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Frage von Hans A. •

Frage an Michael Frieser von Hans A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Friese,

Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Köster ist nicht überzeugend, da eine entscheidende Information fehlt:

Durch welche konkreten Rechtsvorschriften sind Menschenrechtsverletzungen in Deutschland der Beratung durch den Menschenrechtsausschuss entzogen, selbst wenn diese so schwerwiegend sind, dass sich der Menschenrechtsausschuss bei vergleichbaren Fällen im Ausland trotz der dann offensichtlich ebenso fehlenden Entscheidungsbefugnis oder örtlichen Zuständigkeit dazu äußern würde?

Oder dieselbe Frage noch einmal mit etwas anderen Worten: Wieso kann der Menschenrechtsausschuss Ihrer Meinung nach den Missbrauch der Psychiatrie zur Entsorgung von Dissidenten anprangern, wenn er im Ausland geschieht, nicht aber in Deutschland?

Sind derartige formale Einschränkungen der Arbeit von parlamentarischen Menschenrechtsausschüssen international üblich, oder ist das eine deutsche Besonderheit? Sie scheinen mir ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem zu erzeugen.

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Sehr geehrter Herr Adler,

vielen Dank auch für Ihre Anfrage.
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages befasst sich entweder im Rahmen der Gesetzgebung mit Themen und Gesetzesvorlagen, wenn sie an ihn durch das Plenum überwiesen werden, oder kann sich aufgrund einer Selbstbefassung mit einem Thema auseinandersetzen. So lag der Fall beim oppositionellen Antrag zum „Fall Mollath“.

Ich habe großes Verständnis dafür, wenn von besorgten Bürgern gefordert wird, das Thema auf Bundesebene zu beleuchten. Jedoch kann ich dieses Ansinnen aus den bereits genannten Gründen nicht unterstützen.

Die Bundesrepublik Deutschland in diesem Zusammenhang mit anderen Ländern zu vergleichen, in denen regelmäßig Verstöße gegen Menschen- und Grundrechte stattfinden, wie etwa Verschleppung und Entführung, Mord, Verschwindenlassen, Einschränkung der Meinungsfreiheit, politische Haft oder dergleichen, halte ich für nicht tragbar.

Der Fall von Herrn Mollath hat großes öffentliches Interesse erlangt. Viele Menschen stellen berechtigte Fragen hierzu. Bei aller politischen Diskussion hierzu ist zu beachten, dass die deutschen Gerichte aus guten Gründen nicht an Weisungen gebunden sind und frei entscheiden. Nichts desto trotz hat Justizministerin Dr. Merk die Staatsanwaltschaft angewiesen, ein Wiederaufnahmeverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren läuft derzeit. Wenn Unregelmäßigkeiten im Verfahren nachgewiesen werden können, wird entsprechend reagiert werden. Darüber entscheidet das zuständige Gericht, nicht die Politik, auch nicht in Form eines Bundestagsausschusses.

Gerade in Anbetracht der Komplexität des Falles von Herrn Mollath wäre es eine falsche Botschaft, wenn die Politik sich zu Unrecht in Belange der Justiz einmischt, sobald diese politisch oder gesellschaftlich unbequem erscheinen, oder weil es einzelnen zu Wahlkampfzwecken dienen könnte. Wenn wir das Vertrauen in unseren Rechtsstaat gewährleisten wollen, müssen wir die grundgesetzlichen Schranken und die Gewaltenteilung, die wir als Bürger unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung selbst aufgewiesen haben, auch achten und schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser, MdB

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