Frage an Michael Frieser von Sven K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Frieser,
vielen Dank für die schnelle Antwort, die vielen Bürgern einen Einblick in Ihren Charakter gegeben hat.
Nur um sicher zu gehen das ich Ihre Antwort, die meiner Meinung nach trotz ausdrücklichem Wunsch von mir doch politisch ist, richtig verstanden habe, möchte ich auf Ihre Antwort noch einmal eingehen und ergänzende Fragen stellen:
1. Zu Ihrer Aussage
"Zu dem oppositionellen Antrag, den Fall vor dem Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu debattieren, merke ich an, dass der Ausschuss in keinster Weise eine fachliche Zuständigkeit für laufende Gerichtsverfahren in Deutschland innehat"
würde ich gerne wissen für was dann der Ausschuss die fachliche Zuständigkeit hat. Und in welcher Weise spielt es bei Menschenrechtsverletzungen für Sie eine Rolle ob diese während eines laufenden Gerichtsverfahrens begangen werden oder davor / danach?
2. zu Ihrer Aussage
"Ich halte es nach wie vor wichtig, auch im Sinne von Herrn Mollath, dass der Fall seinem geregelten Ablauf folgt und den Gesetzen der deutschen Rechtsprechung Folge leistet. Wir müssen den Grundsatz der föderativen und horizontalen Gewaltenteilung erfüllen, nämlich dass sich die Legislative nicht in die Belange der bayrischen Gerichtsbarkeiten einmischen darf."
möchte ich anmerken das es eben genau darum geht das in der Causa Mollath endlich (!) den Gesetzen der deutschen Rechtsprechung Folge geleistet wird.
Dieses ist faktisch NICHT so, und genau darum sollten Sie ins Spiel kommen. Dafür müssten Sie allerdings die Fakten kennen, denen Sie sich gestern verweigert haben.
3. zu Ihrer Aussage
"Herr Mollath hat nach wie vor das Recht auf ein unvoreingenommenes und faires Verfahren, indem er von allen Rechten Gebrauch machen darf, die ihm durch die Rechtsprechung garantiert werden. "
möchte ich gerne wissen wann ihm diese Rechte gewährt werden, seit 7 Jahren werden sie es nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Sven Köster
Sehr geehrter Herr Köster,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage, zu der ich gerne noch einmal Stellung nehme.
De facto sind die Ausschüsse der verlängerte Arm des Plenums, welches die alleinige bindende Beschlussfähigkeit innehat. Ein Ausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich entweder im Rahmen der Gesetzgebung mit Themen und Gesetzesvorlagen, die an ihn durch das Plenum überwiesen werden, oder kann sich aufgrund einer Selbstbefassung mit einem Thema auseinandersetzen.
Ich habe mich der Ausschussmehrheit angeschlossen, weil ich den Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages unter keinem Aspekt für zuständig halte, sofern es um ein laufendes Wiederaufnahmeverfahren eines Bundeslandes geht. Da wir auch in dieser Beziehung in einem Rechtsstaat leben, ist es nicht an d Politik diesen Vorgang zu bewerten oder zu beeinflussen. Alle Informationen zu diesem Fall habe ich allein aus den Medien. Eine persönliche Bezugnahme meinerseits, zu welchen Beteiligten auch immer, ist nicht gegeben.
Ich nehme alle Fragen und Kritiken bezüglich des Falles von Herrn Mollath sehr ernst, den Fakten und Umständen des Falles verweigere ich mich insbesondere deswegen nicht. Die Kritik und die Tatsache, dass einige Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren könnten, machen auch mich betroffen. Umso wichtiger ist es aber gerade deshalb, die grundgesetzlich verankerte Gewaltenteilung auch hier ernst zu nehmen. Es ist die Aufgabe der Justiz des Freistaats Bayern, den Fall zu prüfen und die Funktionalität und Rechtskonformität dieses laufenden Verfahrens sicherzustellen. Wie Sie wissen, hat Justizministerin Dr. Merk die Staatsanwaltschaft angewiesen, ein Wiederaufnahmeverfahren zu beantragen. Ob dies geschehen wird, obliegt allein Entscheidung des zuständigen Gerichts.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Frieser, MdB