Frage an Michael Frieser von Sven K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Frieser,
mit Befremden habe ich vernommen das am 26.06.2013 die Debatte über die Causa Mollath vor dem Menschenrechtsausschuß unter anderem auch mit Ihrer Stimme untersagt wurde.
Meine Fragen an Sie:
1. Gehört es zu Ihrem Rechtsverständnis das eine so offensichtliche Verletzung der Menschenrechte innerhalb unserer Demokratie "nicht zur Debatte" steht?
2.Oder sind Sie trotz der breiten Berichtserstattung in den Medien ( trotz der offensichtlichen Verweigerung von Focus,Spiegel und Zeit) so schlecht über die Fakten informiert das Sie der Causa Mollath keine Bedeutung beimessen?
3. Sind die Politiker der CDU/CSU und FDP inzwischen so abgehoben das man Unrecht und Rechtsbeugungen zu Lasten der Freiheit einzelner Bürger und zugunsten der Vetternwirtschaft innerhalb der Parteien akzeptiert?
Anstatt juristischem Allegmeingeplänkel und politischen Aussagen würde ich gerne Ihre ganz persönliche Ansicht dazu lesen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Köster
Sehr geehrter Herr Köster,
vielen Dank für Ihre Frage vom 27.06.2013 zur Entscheidung des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages, sich nicht mit der Sachlage des Falles von Gustl Mollath zu beschäftigen.
Zu dem oppositionellen Antrag, den Fall vor dem Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu debattieren, merke ich an, dass der Ausschuss in keinster Weise eine fachliche Zuständigkeit für laufende Gerichtsverfahren in Deutschland innehat. Auch hat er keinerlei Entscheidungsbefugnis dazu. Neue Erkenntnisse durch eine Beschäftigung des Bundestags mit dem Fall können allein aufgrund der Gewaltenteilung von Justiz und Legislative schlichtweg nicht zustande kommen. Der Antrag der Opposition wurde im Bewusstsein dieser Tatsachen gestellt. Ich halte es nach wie vor wichtig, auch im Sinne von Herrn Mollath, dass der Fall seinem geregelten Ablauf folgt und den Gesetzen der deutschen Rechtsprechung Folge leistet. Wir müssen den Grundsatz der föderativen und horizontalen Gewaltenteilung erfüllen, nämlich dass sich die Legislative nicht in die Belange der bayrischen Gerichtsbarkeiten einmischen darf.
Der Fall von Herrn Mollath ist keine Bundessache. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Fall für politische Wahlkampfzwecke polemisiert und missbraucht wird – ganz gleich von welcher Partei. Die Entscheidung über die diesbezüglichen Verfahren obliegt den zuständigen Gerichtsbarkeiten, nicht dem Bundestag. Herr Mollath hat nach wie vor das Recht auf ein unvoreingenommenes und faires Verfahren, indem er von allen Rechten Gebrauch machen darf, die ihm durch die Rechtsprechung garantiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Frieser, MdB