
(...) ohne auf die Einzelheiten einzugehen - Sie wollen ja mit mir als Drogenbeauftragte nicht über das Fahrerlaubnisrecht im Einzelnen diskutieren - will ich doch einige allgemeinere Anmerkungen machen. Es ist bekannt, dass der Entzug einer Fahrerlaubnis über das Strafrecht oder über das Verwaltungsrecht möglich ist. Beide Ansätze verfolgen unterschiedliche Ziele. (...)