(...) Anders als beim Konsum von Alkohol gibt es für THC bislang keinen Grenzwert, der auf eine Fahruntauglichkeit schließen lässt. In dem EU-Projekt DRUID wurden erstmalig epidemiologische und experimentelle Untersuchungen des Einflusses von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit bzw. auf verkehrssicheres Verhalten durchgeführt. (...)
(...) Ein Beispiel: Cannabishaltige Arzneimittel können schwerkranken Menschen helfen. (...) Der Anbau von Nutzhanf ist weiterhin genehmigungspflichtig, um zu vermeiden, dass THC-reiche Sorten zur illegalen Drogengewinnung angebaut werden. (...)
(...) Ob ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäß § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingestellt wird oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und liegt im Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Die Festlegung der Grenzwerte, bis zu denen Ermittlungsverfahren eingestellt werden können, obliegt der Zuständigkeit der Länder. (...)
(...) Daher zählt Cannabis auch zu den illegalen Drogen. Damit unterscheidet sich der Konsum von Cannabis vom Alkohol trinken und Rauchen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bekannten "Haschisch-Entscheidung" vom 09. (...)