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Mechthild Dyckmans
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Wolfgang S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Was halten Sie von der Idee, ein uneingeschränktes Folterverbot ins Grundgesetz aufzunehmen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19. August 2010.
Ihre Idee von der Aufnahme eines absoluten Folterverbots hat der Grundgesetzgeber bereits verwirklicht. Seit 1949 steht in Artikel 104 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“ Dies ist Ausfluss der Menschenwürde und gilt daher bereits absolut. Der Gesetzgeber hat das auch nochmal folgendermaßen in § 136a der Strafprozessordnung normiert „Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose.“ Damit sind alle Bürger umfassend vor Folter geschützt.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans, MdB