
(...) Es geht nicht darum, die Grenzwerte zu senken, sondern bei geringfügigen Überschreitungen das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten in der Frage, was dagegen getan wird. Da kann man aus guten Gründen der Meinung sein: Das hat das Gericht, das Fahrverbote in Frankfurt angeordnet hat, nicht getan. Deswegen wird die Landesregierung hier auch noch einmal vor Gericht ziehen, denn das Bundesverwaltungsgericht hat das Prinzip der Verhältnimäßigkeit stark in seiner eigenen Rechtsprechung betont. (...)