Frage an Matthias Zimmer von Bernd S. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Zimmer,
der Presse ist zu entnehmen, dass ein weiteres Mal die "Mütterrente" angehoben wird.
Ist es auch diesmal so, dass die bedürftigsten der Mütter, also diejenigen die auf ergänzende Grundsicherung angewiesen sind, auf die Erhöhung verzichten müssen, indem die Mehreinnahme mit der Grundsicherung verrechnet wird? Und wenn ja, gibt es Erkenntnisse darüber in welchem Maße die Rentenkasse zu Gunsten der Sozialhilfe belastet wird?
MfG
B. S.
Sehr geehrter Herr S.,
Grundsicherung ist eine subsidiäre Leistung, eine nachrangige. Insofern werden andere Einkommen immer auch auf die Grundsicherung angerechnet. Eine Ausnahme haben wir bei Betriebsrenten gemacht um die freiwillige Vorsorge zu unterstützen. Bei den Riesterrenten ist das in der Diskussion. Bei den Mütterrenten bislang nicht. Ich sehe hier auch nicht, dass man das Prinzip der Anrechnung durchbricht.
Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage habe ich keine Zahlen vorliegen. Vielleicht wenden Sie sich hier direkt an die Rentenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer