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Antwort von Matthias Zimmer
CDU
• 12.07.2017

(...) wie Sie vermutlich bereits wissen, ist es NSA und BND durch das Memorandum of Agreement nicht gestattet, ohne Einwilligung der jeweils anderen Partei, dritten Stellen Einblicke in bestimmte Aufgabengebiete zu gewähren. Im Rahmen der Untersuchung zur besagten Selektorenliste lehnte die NSA die vollkommende Freigabe aus geheimhaltungstechnischen Gründen ab. Daraufhin schlug die Bundesregierung die Einsetzung des Sonderermittlers Kurt Graulich als Kompromiss vor, dessen Sachkompetenz in diesem Themenfeld nicht in Zweifel steht. (...)

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