Den vorliegenden Antrag halte ich für stichhaltig und unterstützungswürdig.
Den vorliegenden Antrag halte ich für stichhaltig und unterstützungswürdig.
In einer Verkehrskontrolle werden allerdings sowohl Urin- als auch Speicheltests ohnehin nur als freiwillige und unverbindliche Vortests eingesetzt. Juristisch verwertbar ist immer nur das Ergebnis der Blutuntersuchung – und dort gilt bundesweit einheitlich der Grenzwert von 3,5 ng.
Der Bundespräsident (bzw. seine Mitarbeiter) prüfen im Anschluss, ob mit dem Gesetz verfassungsmäßige Bedenken verbunden sind. Dies ist hier ganz eindeutig nicht der Fall, so dass es sich auch hierbei lediglich um eine Formalität handelt.
Für mich steht fest, dass sich die Jagd am Tierschutz messen lassen muss. Totschlagfallen lehne ich ab, da nicht unterschieden werden kann, wer getötet wird. In einigen Bundesländern sind bereits jegliche Totschlagfallen verboten – ein einheitliches Verbot auf dem gesamten Bundesgebiet wäre wünschens- und erstrebenswert.