Frage von Christian M. • 28.08.2024
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SPD
• 07.09.2024

In einer Verkehrskontrolle werden allerdings sowohl Urin- als auch Speicheltests ohnehin nur als freiwillige und unverbindliche Vortests eingesetzt. Juristisch verwertbar ist immer nur das Ergebnis der Blutuntersuchung – und dort gilt bundesweit einheitlich der Grenzwert von 3,5 ng.

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SPD
• 08.08.2024

Für mich steht fest, dass sich die Jagd am Tierschutz messen lassen muss. Totschlagfallen lehne ich ab, da nicht unterschieden werden kann, wer getötet wird. In einigen Bundesländern sind bereits jegliche Totschlagfallen verboten – ein einheitliches Verbot auf dem gesamten Bundesgebiet wäre wünschens- und erstrebenswert.

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