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Frage von Christian M. •

Wird der THC Grenzwert wieder rückgängig gemacht ?

Sehr geehrter Herr Stein

In einem Artikel vom Stern wird gesagt, dass nächste Woche der Verkehrstag in Goslar stattfindet. Da wollen die Experten auch über den neuen Grenzwert von 3,5ng beraten. Anscheinend haben sich sie Meinungen, warum auch immer, geändert und man will diesen wieder abschaffen. Es ist seitdem nichts passiert, was dem Verkehr schadet. Warum soll man also wieder 4 Wochen nach einem Joint warten, bis man wieder fahren darf? Sollte dies wieder gekippt werden, kann man gleich alles rückgängig machen, da bringt die Teil- Legalisierung dan überhaupt nichts mehr. Ich hätte es ja nachvollziehen können, wenn massenhaft Unfälle unter THC passieren, dass ist aber nichtmal annähernd der Fall. Können Sie dazu etwas sagen? Wie kann es sein, dass sich plötzlich die Meinungen ändern ?

Mfg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Frage. Bei dem Verkehrsgerichtstag in Goslar handelt es sich um eine Fachtagung für die Verkehrssicherheit. Dort erarbeiten Jurist*innen, Unfallforscher*innen und andere Expert*innen Handlungsempfehlungen für die Politik. Über mögliche Gesetzesänderungen entscheiden jedoch ausschließlich die Abgeordneten des Deutschen Bundestags – die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages sind dabei eine wertvolle Unterstützung, jedoch keinesfalls verbindlich.

Der Verkehrsgerichtstag hat sich sowohl 2018 als auch 2022 mit dem Thema „Cannabisgrenzwerte für den Straßenverkehr“ beschäftigt und jeweils eine moderate Anhebung des seinerzeit gültigen Grenzwertes von 1,0ng ml/Blutserum empfohlen: https://deutscher-verkehrsgerichtstag.de/media/Editoren/Empfehlungen/2022_empfehlungen_60_vtg.pdf .

Die Entscheidungen auf dem Verkehrsgerichtstag werden per Mehrheitsbeschluss getroffen. Es sind also nicht alle Expert*innen dieser Meinung gewesen. Wir als SPD-Bundestagfraktion haben uns daher in den vergangenen Jahren intensiv mit verschiedenen Expert*innen ausgetauscht – sowohl mit Befürwortern als auch mit Gegnern eines neuen Grenzwertes. Auch der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat dazu zwei Anhörungen durchgeführt. Am Ende des Prozesses war für mich klar: Eine Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes von 3,5ng ist sinnvoll und schafft keine neuen Risiken im Straßenverkehr. 

Wir hals SPD-Fraktion haben daher im Juni 2024 zusammen mit den Grünen und der FDP das Straßenverkehrsgesetz geändert und einen Grenzwert von 3,5 ng eingeführt. Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass die Befürworter dieses Gesetzes bessere Argumente haben, als die Gegner. Ich gehe daher nicht davon aus, dass das Votum des Verkehrsgerichtstages 2025 ein anderes sein wird, als das von 2018 und 2022. Aber selbst, falls dies der Fall sein sollte, hätte dies keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Gültigkeit des gesetzlichen Grenzwertes von 3,5ng. Dieses Gesetz könnte nur mit einem Mehrheitsbeschluss des Deutschen Bundestages erneut geändert werden. 

CDU/CSU und die antidemokratische  “AfD“ haben angekündigt, die von SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach durchgeführte Teillegalisierung von Cannabis wieder rückgängig machen zu wollen. Die Entscheidung, ob die dafür nötigen Mehrheiten erzielt werden können, liegt bei den Wähler*innen. 

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein