
Um Ihre Frage direkt zu beantworten: Ja, ich habe für das MDK-Reformgesetz gestimmt.
Fakt ist nämlich, dass wir mit dem MDK-Reformgesetz das System der Krankenhausabrechnungsprüfungen zwischen Kliniken und Krankenkassen vereinfacht und effizienter und transparenter gemacht haben. Davon profitieren auch die Krankenhäuser in hohem Maße. Die von Ihnen kritisierten Strafzahlungen von 300 Euro für Fälle, in denen Patienten nur wegen einer nicht gewährleisteten Anschlussversorgung nicht entlassen werden können, hat es bisher nicht gegeben und wird es nach unserer Auffassung auch in Zukunft nicht geben.