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Martina Stamm-Fibich
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Frage von Manfred S. •

Frage an Martina Stamm-Fibich von Manfred S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich

gemäß Pressemeldungen hat der Bundestag beschlossen, daß Krankenhäuser, die Patienten zu lang behandeln in Zukunft bis 300 €/d an Strafe zahlen müssen.

Dies betrifft insbesondere Patienten, die nach der Behandlung auf Reha gehen müssen, für die aber kein Platz in der Reha frei ist.

Meine Frage an Sie, haben Sie für oder gegen diese gesetzliche Regelung gestimmt?

Mit feundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Strobl,

vielen Dank für Ihr Schreiben auf abgeordnetenwatch.de.

Um Ihre Frage direkt zu beantworten: Ja, ich habe für das MDK-Reformgesetz gestimmt. Im Folgenden will ich Ihnen erläutern, weshalb ich die neuen Regelungen zur Krankenhausabrechnungsprüfung befürworte und weshalb Strafzahlungen im von Ihnen genannten Beispiel nicht passieren können. Alles andere ist eine Falschbehauptung der Krankenhäuser.

Fakt ist nämlich, dass wir mit dem MDK-Reformgesetz das System der Krankenhausabrechnungsprüfungen zwischen Kliniken und Krankenkassen vereinfacht und effizienter und transparenter gemacht haben. Davon profitieren auch die Krankenhäuser in hohem Maße. Die von Ihnen kritisierten Strafzahlungen von 300 Euro für Fälle, in denen Patienten nur wegen einer nicht gewährleisteten Anschlussversorgung nicht entlassen werden können, hat es bisher nicht gegeben und wird es nach unserer Auffassung auch in Zukunft nicht geben.

Die Sanktion für fehlerhafte Abrechnungen in Höhe von 10 % des strittigen Rechnungsbetrages, mindestens aber 300 Euro greift nur für Rechnungen, die ein Rechnungsdatum im Jahr 2020 aufweisen, nicht jedoch für Rechnungen aus Vorjahren. Daher ist es irreführend, wenn Beispielsfälle aus der Vergangenheit angeführt werden, um die Regelung zu kritisieren. Für diese Fälle gab es keine Strafzahlungen.
Seit diesem Jahr werden die Pflegekosten außerhalb des DRG-Systems abgerechnet. Wir bestrafen Kliniken nicht dafür, dass sie Patientinnen und Patienten, die wegen fehlender Plätze in der Pflege- bzw. Kurzzeitpflege nicht entlassen werden können, weiter stationär versorgen.

Das Gegenteil ist der Fall: Zur Vermeidung von unnötigem Prüfaufwand haben wir den Krankenkassen Einzelfallprüfungen bei der Abrechnung von tagesbezogenen Pflegeentgelten verboten. Gekürzte Pflegeentgelte wegen einer Überschreitung der Verweildauer wird es deshalb in Zukunft nicht mehr geben können. Das schließt auch die Fälle ein, in denen Patientinnen und Patienten im Krankenhaus bleiben, bis die Anschlussversorgung geregelt ist. Da bei diesen Patientinnen und Patienten in der Regel ausschließlich pflegebedingte Aufwände entstehen, müssen die Krankenkassen in diesen Fällen ohnehin alle Kosten bezahlen. Eine Prüfung der Rechnung lohnt sich für die Kassen deshalb nicht. Falls dennoch eine Krankenkasse auf die Rechnungsprüfung besteht und sich zeigt, dass die Rechnung korrekt war, erhält das Krankenhaus 300 Euro von der Krankenkasse.

Den Krankenhäusern werden daher durch MDK-Prüfungen keine Mittel zur Finanzierung der Pflege mehr entzogen. Damit wird bei einer längeren Verweildauer künftig jeder Tag der Pflege am Bett finanziert. Durch die Herausnahme der Pflege aus dem DRG-System versetzen wir die Kliniken in die Lage, mehr Personal einzustellen und es finanziert zu bekommen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich

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