(...) die zentralen Forderungen der Union (u.a. Kontrollgremium, keine Speicherung/Strafverfolgung der am Stoppserver anfallenden Verkehrs- und Nutzerdaten, keine Ausweitung der Sperren auf andere Inhalte als Kinderpornografie) sind sogar öffentlich dokumentiert, z.B. im Protokoll zur Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag, in Pressemitteilungen und zahlreichen Presseberichten. (...)
Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im Deutschen Bundestag haben alle richtigen und ernst zu nehmenden Kritikpunkte aus der Sachverständigenanhörung vor dem Wirtschaftsauschuss des Deutschen Bundestages, aus weiteren Expertengesprächen und aus der Internet Community, auch aus der Petition, in unseren umfassenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf aufgenommen.
(...) die Unions-Forderung nach einem Kontrollgremium geht auf einen Vorschlag von Ministerin von der Leyen zurück, den sie in einem Interview mit Spiegel online am 26. Juni 2009 gemacht hat. (...)
(...) wir haben in der großen Koalition Ihre Besorgnis aufgegriffen und den Gesetzentwurf auch im Hinblick auf mehr Transparenz dementsprechend geändert. Die Mitglieder des Expertengremiums sind jederzeit berechtigt, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen. "Jederzeit" ist dabei so zu definieren, dass nicht das gesamte Gremium zur Kontrolle zusammenkommen muss, sondern auch einzelne Mitglieder unabhängig von den anderen Mitgliedern jederzeit Einsicht in die Liste nehmen können. (...)
(...) Ihre Frage bezieht sich auf unseren Grundsatz "Löschen vor Sperren" und hat Eingang ins Gesetz gefunden. § 1, Absatz 2 und 3: "(2) Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. Bevor das Telemedienangebot eines Diensteanbieters, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. (...)
(...) Deshalb haben wir am Gesetzentwurf weitreichende Änderungen vorgenommen, um ganz klar zu machen, dass sich die Sperren rein auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten bezieht. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornographischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte nicht beabsichtigt ist. (...)