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Martina Krogmann
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Frage von Wolfgang L. •

Frage an Martina Krogmann von Wolfgang L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

in der aktuellen Pressemitteilung (http://bit.ly/fuEOI) schreiben Sie:

"Bei den Verhandlungen mit der SPD über das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen wurden zentrale Forderungen der Union umgesetzt:"

Nicht Sie haben diese Forderung initial gestellt. Weder Sie in Person noch die CDU/CSU als Partei. Ich empfinde es als unnötige Wahlkampftaktik und zynisch gegenüber den wirklich Betroffenen, dies in dieser Art und Weise darzustellen.

Wie stehen Sie dazu?

"1. Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert."

Ich bin in diesem Bereich seit nunmehr über 10 Jahren beruflich tätig und noch nie (!) auf Kinderpornographie gestoßen. Daher lautet meine Frage zu diesem Punkt:

Glauben Sie persönlich an die Anfix-Theorie, also den Umstand, dass jemand "süchtig" nach solcher Art der Pornographie wird, hat er sie einmal "konsumiert" und kennen Sie persönlich jemanden, der schon einmal zufällig über solche Art der Pronographie "gestolpert" ist und danach sich entweder a) weiterhin unauffällig oder b) auffällig gegenüber Kindern verhalten hat?

"4. Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können."

Um Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit der Prozesse zu haben, beantworten Sie mir bitte folgenden Fragen: Wie definiert sich "nicht vorgehen können" und "zeitnah". Wo ist dies definiert? Wer kontrolliert diesen Prozess und wo ist diese Kontrolle definiert?

Vielen Dank im Vorraus für die Beantwortung meiner Fragen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Loske,

die zentralen Forderungen der Union (u.a. Kontrollgremium, keine Speicherung/Strafverfolgung der am Stoppserver anfallenden Verkehrs- und Nutzerdaten, keine Ausweitung der Sperren auf andere Inhalte als Kinderpornografie) sind sogar öffentlich dokumentiert, z.B. im Protokoll zur Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag, in Pressemitteilungen und zahlreichen Presseberichten. Ich bin sehr froh, dass diese berechtigten Forderungen in Gänze in den Verhandlungsrunden durchgesetzt werden konnten und wir deshalb den Gesetzentwurf entscheidend verbessert haben.
Ihre anderen Fragen habe ich in den vergangenen Wochen mehrfach öffentlich beantwortet, teilweise auch auf dieser Plattform.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann