
(...) Ein allgemeines Gesetz zum Schutz vor Lärm gibt es in Deutschland nicht. Für die Lösung von Lärmproblemen bedeutet dies, dass eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen und Vorschriften verschiedenster Rechtsgebiete beachtet werden müssen, so dass einfache Lösungswege häufig die Ausnahme sind. Darüber hinaus erfolgen rechtliche Festlegungen zur Emissions- und Immissionsbegrenzung, sofern existent, getrennt für die verschiedenen Lärmquellen oder Lärmarten. (...)