Frage an Martina Krogmann von Caroline M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,
die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat gestern eine Pressemeldung mit dem Titel "Klare Kante gegen Kinderpornographie" veröffentlicht (http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_klare_kante_gegen_kinderpornographie/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__13368/Inhalte.aspx).
Darin heißt es unter anderem:
"Unter Berufung auf eine angebliche Internetzensur durch den Staat wollten die Linksaußen in der SPD durchsetzen, dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird. Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen. "
Im weiteren steht dort: "Zugangssperren im Internet müssen und werden einzig und allein auf kinderpornographische Seiten beschränkt bleiben."
Könnten Sie erläutern, wie Sperren, die angeblich auf kinderpornographische Inhalte beschränkt bleiben sollen, "Straftaten im Internet (...) bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen" entegegenwirken sollen ?
Mit freundlichen Grüßen,
Caroline Mayer
Sehr geehrte Frau Mayer,
die von Ihnen zitierte Pressemitteilung ist nicht von mir und ich mache Sie mir als Parlamentarische Geschäftsführerin meiner Fraktion auch ausdrücklich nicht zu eigen. Die geäußerte Position einer etwaigen Ausweitung der Sperren auf Seiten ohne kinderpornografischen Inhalt entspricht nicht der Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion! Deshalb haben wir am Gesetzentwurf weitreichende Änderungen vorgenommen, um ganz klar zu machen, dass sich die Sperren rein auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten bezieht. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornographischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte nicht beabsichtigt ist. Unser nunmehr beschlossener Änderungsantrag geht damit auf die vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte mittelfristig weiter ausgedehnt werden. Zudem haben wir sichergestellt, dass das Sperrlistenverfahren nicht zur Begründung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche genutzt wird. Mit dieser Klarstellung wird der Befürchtung begegnet, dass Gerichte zukünftig aufgrund der durch das Sperrlistenverfahren nach diesem Gesetz vorhandenen technischen Infrastrukturen zu der Schlussfolgerung gelangen könnten, Zugangsvermittler seinen nunmehr auch im Hinblick auf andere Rechtsverletzungen (z.B. Rechte am geistigen Eigentum) zivilrechtlich zumutbar zur Sperrung heranzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann