
(...) Die Industrie- und Handelskammern haben die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen. Sie fördern die gewerbliche Wirtschaft, wägen die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe ab und berücksichtigen diese ausgleichend. (...)