
(...) vielen Dank für Ihre Fragen. Die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sogenannte „sichere Herkunftsländer“ bedeutet gerade nicht, dass das Asylrecht für diese Staaten nicht angewandt wird. Menschen aus diesen Ländern haben auch weiterhin das Recht auf individuelle Prüfung ihres Asylgesuchs und erhalten Asyl, wenn ihr Gesuch begründet ist. (...)