Frage an Martin Dörmann von Peter V. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Herr Dörmann,
ich möchte Sie bitten Ihre Meinung zu folgendem Thema mir kundzutun. Zur Erläuterung :
Es geht hier darum, dass bei diesem Gesetzentwurf viele freiberufliche Existenzen zerstört zumindest gefährdet werden.
Beispielsweise ist es für uns Freiberufler unabdingbar einen guten persönlichen Kontakt beim Kunden vor Ort zu halten. Dies als Indiz für eine Scheinselbständigkeit zu nehmen wäre prekär.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Virnich
Sehr geehrter Herr Virnich,
vielen Dank für Ihre Frage, die sich offenbar auf einen inzwischen teilweise überholten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (AÜG) vom November 2015 bezieht. Der von Ihnen aufgeworfene Punkt von Kriterien für eine Definition des Arbeitsverhältnisses in § 611a BGB wurde inzwischen nach meiner Kenntnis in der Entwurfsfassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgrund weiterer Gespräche mit den Sozialpartnern modifiziert. Derzeit befinden wir uns allerdings erst in einem Zwischenstadium. Eine Ressortabstimmung und ein Kabinettbeschluss haben noch nicht stattgefunden. Erst nach Einbringung des Gesetzentwurfs ins Parlament werden wir uns hier ausführlicher mit den einzelnen Bestimmungen auseinandersetzen. Dabei werden auch die von Ihnen aufgeworfenen Fragen eine wichtige Rolle spielen. Ich gehe davon aus, dass am Ende ein Gesetz stehen wird, dass Missbrauch verhindert, gleichzeitig aber auch unterschiedlichen Arbeits- bzw. Auftragssituationen gerecht wird.
Lassen Sie mich lediglich ergänzend und unabhängig von Ihrem persönlichen beruflichen Hintergrundes noch einmal die Zielsetzung des geplanten Gesetzes erläutern: Arbeitnehmerüberlassungen und Werkverträge sind wichtige Instrumente in einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Missbräuchliche Gestaltungen des Fremdpersonaleinsatzes sind nicht akzeptabel und abzulehnen. Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, Leiharbeit und Werkverträge zu regulieren, um den Missbrauch zu beenden und das Umgehen von Arbeitsstandards zu verhindern. Hierfür sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert werden. Seit einigen Jahren benutzen Arbeitgeber verstärkt Leiharbeit und Werkverträge dazu, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Dadurch sind Beschäftigte zweiter und dritter Klasse entstanden. Sie verfügen über weniger Lohn, haben schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Rechte. Der Referentenentwurf sieht zur Missbrauchsbekämpfung die Einfügung eines neuen § 611a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Dienstvertrag vor. Eine gesetzliche Fixierung der Abgrenzung zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz ist im BGB erforderlich, um das Arbeitsverhältnis zu definieren und damit den Arbeitsvertrag vom Werkvertrag abgrenzen zu können. Die sinnvolle Arbeitsteilung dieser beiden Instrumente wird dadurch nicht eingeschränkt, da die Gesamtabwägung aller Umstände maßgeblich bleibt. Betrug wird aber in Zukunft deutlich erschwert. Für ehrliche Arbeitgeber soll mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger Tätigkeit geschaffen werden. Im Referentenentwurf wird gesetzlich definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist. Die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien werden zur Verbesserung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit festgeschrieben. Soweit die Zielsetzung. Wie gesagt: im Parlament werden wir uns dann ausführlich mit der endgültigen Fassung des Gesetzentwurfes befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB