
(...) Zum anderen würde die Steuer für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Organisation zu einem Eingriff in die Kulturpolitik im Sinn einer „Entmündigung“ des Staates und letztendlich zu einem Eingriff in die Finanzhoheit des Parlaments führen, selbst über die konkrete Förderung einer kulturellen Zwecks oder einer bestimmten Organisation zu bestimmen. (...)