Frage von Vivien S. • 21.08.2023
Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 26.03.2024

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat deshalb eine wegweisende Reform des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts auf den Weg gebracht. Der Regierungsentwurf ist auf der Website des BMJ zu finden: 

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 23.04.2024

Das neue Einbürgerungsrecht sieht ab dem 27. Juni 2024 vor, dass die Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung auf bis zu 3 Jahre abgesenkt werden kann. Konkret ist in § 10 Absatz 3 Staatsangehörigengesetz vorgesehen, dass eine solche Verkürzung aber nur dann vorgenommen werden kann, wenn

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 16.04.2024

Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sog. Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden – so wie auch ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP
E-Mail-Adresse