Warum wollen Sie Männer im Unterhaltsrecht bevorzugen zu Lasten von Frauen und Kindern?
Wie wollen Sie verhindern, dass unterhaltspflichtige Väter nach Erteilung der Kürzung zum vorherigen Betreuungsanteil zurückkehren? Folgen dann zeitaufwändige und teure Gerichtsverfahren durch die Mütter?
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir brauchen ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit. Dazu zählt insbesondere auch ein Unterhaltsrecht, das den Lebenswirklichkeiten vieler Trennungsfamilien in unserem Land gerechter wird. Oft engagieren sich beide Elternteile bei der Erziehung der Kinder - auch wenn die Partnerschaft auseinandergegangen ist. Für das Kindeswohl ist das meistens ein großer Gewinn. Das derzeitige Unterhaltsrecht trägt dem leider noch nicht Rechnung. Es geht immer noch von der Formel aus: Einer bezahlt, einer betreut. Bei den Unterhaltszahlungen macht es oft keinen Unterschied, ob ein Elternteil einen substanziellen Anteil an der Erziehung leistet oder sich nur selten einbringt. Das ist ungerecht und wollen wir ändern.
Wichtig ist mir zu betonen: Unsere Reform soll ausdrücklich kein Väter-Gesetz oder Mütter-Gesetz - sondern ein echtes Familiengesetz, mit dem Kindeswohl als oberstem Maßstab. Wenn das Unterhaltsrecht für weniger Konflikte sorgt und wenn sich beide Eltern bei der Betreuung der Kinder engagieren, dann ist das gut für alle – insbesondere für die Kinder. Wichtig ist uns außerdem, dass wir den Betreuungsunterhalt endlich gerechter gestalten. Die geltenden Regeln gehen oft zum Nachteil von unverheirateten Müttern mit niedrigem Einkommen. Auch das wollen wir ändern.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB