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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Emilia T. •

Sehr geehrter Herr Buschmann! Wir (2-Mütter-Familie) haben vor über 1,5 Jahren einen Adoptionsantrag für meinen leiblichen Sohn gestellt, der in unsere Ehe hineingeboren wurde. Er ist jetzt 2 Jahre.

Vor einem Jahr hat ein Richter die Verhandlung unseres Falls abgelehnt, weil es seiner christlichen Überzeugung widersprechen würde (nachdem er den Fall schon ein halbes Jahr auf dem Schreibtisch hatte). Ist das rechtens? Wann hat diese Diskriminierung endlich ein Ende? Es ist für uns schmerzhaft, diese Diskriminierung von uns und unserem Sohn auszuhalten. Solange die Regierung keine klaren Verhältnisse schafft, fühlen sich auch in der Gesellschaft immer wieder Menschen im Recht, uns und unseren Sohn zu diskriminieren (s. bspw. den oben beschriebenen Fall). Hinzu kommt die rechtliche Unsicherheit für unseren Sohn, falls mir etwas zustoßen würde. Das bereitet uns große Sorgen. Bis helfen Sie uns und setzen Sie diesem Unrecht und dieser Diskriminierung so schnell wie möglich ein Ende. Das ist so wichtig für uns und für unseren Sohn und seine Entwicklung und Sicherheit. Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Fortschrittskoalition eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Als Bundesjustizminister habe ich bereits deutlich gemacht, dass auch die Modernisierung des Abstammungsrechts dazugehören wird. Dazu wurde auch bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt (abrufbar unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/240115_Eckpunkte_Abstammungsrecht.html?nn=110490)

Wenn ein Kind in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren wird, soll die Partnerin der Geburtsmutter künftig leichter Mutter dieses Kindes werden können. Eine Adoption soll nicht mehr notwendig sein. Schließlich dürfen Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden. Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sog. Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden – so wie auch ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass ich mich zu konkreten Fällen bzw. Verfahren nicht äußern kann. Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich alles Gute. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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