Alle im Bundestag verabschiedeten Gesetze werden dem Bundesrat zugeleitet. In diesem so genannten "zweiten Durchgang" sind die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates davon abhängig, ob der Gesetzesbeschluss seiner Zustimmung bedarf oder nicht.
Wir als Freie Demokraten sehen keine Notwendigkeit für eine Verschärfung des Waffenrechts.
§ 108e StGB soll um einen neuen Straftatbestand in § 108f StGB ergänzt werden; ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor.
Wenn sich Menschen weggeworfene Lebensmittel mit nach Hause nehmen, ohne dabei eine Sachbeschädigung oder einen Hausfriedensbruch zu begehen, dann muss das nach meiner Meinung nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden.
Wir als Freie Demokraten sehen keine Notwendigkeit für eine Verschärfung des Waffenrechts.
Völlig klar ist: Ein Elternteil, das Gewalt gegen sein Kind ausübt, kann für dieses Kind nicht die Verantwortung bekommen. Auch Partnerschaftsgewalt muss in Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigt werden. Im Umgang mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft dulden wir keinerlei frauenverachtende oder demokratiefeindliche Äußerungen. Solche Leute stoßen bei uns niemals auf offene Ohren.