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Marco Buschmann
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Frage von Lukas D. •

Abschaffung / Änderung des Art. 12a GG?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

da sich die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf Seite 114 selbst zu einer Gleichstellung von Männern und Frauen verpflichtet hat, möchte ich mich bei Ihnen erkundigen, wann seitens der Regierungsfraktionen oder der Bundesregierung ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des Art. 12a GG zu erwarten ist? Die alleinige Möglichkeit, ausschließlich Männer zum Wehrdienst verpflichten zu können, ist mit dem Ziel der Koalition nicht vereinbar. Eine erforderliche 2/3 Mehrheit für eine entsprechende Änderung wird es mit der Unterstützung der Linkspartei und der Unionsparteien geben.

Die gegenwärtige Aussetzung der Wehrpflicht ist dabei nicht ausreichend, um die Gleichstellung sicherzustellen, da diese selbstverständlich wieder in Kraft gesetzt werden kann. Eine Änderung oder Abschaffung des Art. 12a GG ist damit zur Zweckerreichung der Gleichstellung unerlässlich.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt. Es gibt auch keine Bestrebungen, die Wehrpflicht wieder einzuführen. 

Eine Änderung des Grundgesetzes ist eine außergewöhnliche Maßnahme, von der nur selten Gebrauch gemacht werden sollte und die an hohe Hürden geknüpft. Da die Wehrpflicht ausgesetzt ist, besteht derzeit kein Handlungsbedarf. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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