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Marco Buschmann
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Frage von Manuel A. •

Warum streicht ihr die THg Quote für 45 km/h roller

Bisher war es möglich, durch freiwillige Zulassungen zum Beispiel von 45-km/h-Elektrorollern von der THG-Prämie zu profitieren. Da es für diese Fahrzeugklasse keinen Schätzwert zur Emissionseinsparung gibt, wurde die Pauschale für Elektroautos herangezogen. Das Umweltbundesamt wird zukünftig keine THG-Quoten für Fahrzeugklassen mit freiwilliger Zulassung bewilligen

Was ist den das für ein schwachsinn

Ich fahre täglich mit meine eRolle 45 km/h

Jetzt streicht ihr die Premie
Wo ist da meine Motivation

Ich Steig jetzt wieder auf Benziner

Wollt ein auf Klimaneutral machen
Nehmt aber das beste und sauberste und platzsparendes Fortbewegungsmittel die Quote

Wundert euch nicht

Das ist so ein dummer Entscheid

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundesregierung hat den Klimaschutz zu einer ihrer Prioritäten erklärt. Das Klimaschutzgesetz sieht deshalb ehrgeizige Ziele für die Senkung der Emissionen vor. Uns ist wichtig, dass Investitionen in den Klimaschutz die größtmögliche Wirkung entfalten. Deshalb überprüfen wir als Bundesregierung laufend die Ausgestaltung von Fördermaßnahmen. Dabei gilt, dass jedes Fachressort am besten beurteilen kann, wie es mit den vorhandenen Haushaltsmitteln am besten auskommt. Auch eine Konsolidierung des Bundeshaushalts ist für die Stabilität der Staatsfinanzen, gerade mit Blick auf zukünftige Generationen, von großer Bedeutung. Deshalb erfüllt der Bundeshaushalt für das kommende Jahr auch die Schuldenbremse. 

Am 13.07.2023 hat die Bundesregierung die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen beschlossen. Federführend ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Für Fragen zur genauen Ausgestaltung würde ich Sie daher bitten, sich direkt an das zuständige Ministerium zu wenden. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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