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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Vincent S. •

Wann wird das Unterhaltsrecht dahingehend angepasst, dass engagierte Elternteile finanziell fairer behandelt werden und der Betreuungsanteil auch im Unterhalt berücksichtigt wird?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
ich möchte mich über den Sachstand zur Reform des Unterhaltsrechts informieren. Ich bin geschiedener Vater eines dreijährigen Sohnes und beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht. In unserem angewendeten Betreuungs- und Lebensmodell ist mein Sohn an drei von sieben Tagen in der Woche bei mir. Das entspricht einem Betreuungsanteil von etwa 35 Prozent. Ich zahle jedoch an die Mutter den vollen Kindesunterhalt.
Besteht das Vorhaben, das Unterhaltsrecht dahingehend anzupassen, dass engagierte Elternteile finanziell fairer behandelt werden und der Betreuungsanteil auch im Unterhalt berücksichtigt wird? Dies betrifft insbesondere Lebensformen im sogenannten Residenz-Modell, das aber in der gelebten Praxis nah am Wechselmodell liegt. Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freie Demokraten sind wir zur Bundestagswahl angetreten, um das Familienrecht umfassend zu modernisieren. Für das Wechselmodell treten wir seit vielen Jahren ein. Dabei haben wir im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Punkten zur Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Hierbei konnten wir gerade auch als Freie Demokraten einige Punkte durchsetzen.

Gemeinsam mit den Ländern werden wir die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. So werden wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. Damit wird die Höhe des Betreuungsanteil in Zukunft stärker berücksichtigt. 

Diese Reformen gehen wir nun Schritt für Schritt an.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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