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Marco Buschmann
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Frage von Jacqueline W. •

Afghanischer Sexualstraftäter kommt nach mehreren Taten auf Bewährung frei,weil er in einem Fußballverein ist und eine Ausbildung gemacht hat?

Sehr geehrter Herr Buschmann!
Ein afghanischer Sexualstraftäter hat nach mehreren Taten und zuletzt nach der Vergewaltigung einer 16 Jährigen eine Bewährungsstrafe bekommen. Wie kommen solche Urteile zustande? Für die Opfer ist das mal wieder ein Schlag ins Gesicht

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Jedes Sexualdelikt ist ein schreckliches Ereignis, das für die Betroffenen gravierende Folgen nach sich zieht. Es ist wichtig, dass Opfer sexualisierter Gewalt die Unterstützung und Hilfe bekommen, die sie benötigen. 

Die Verfolgung der Täter solcher schweren Taten ist eine zentrale Aufgabe unseres Gemeinwesens. Schuldig bedeutet schuldig. Jeder Schuldspruch bedeutet eine offizielle Anerkennung des Fehlverhaltens eines Angeklagten durch den Staat und damit spiegelbildlich auch die Anerkennung des Unrechts, das einem anderen Bürger widerfahren ist. Die Frage der Strafzumessung ist hiervon klar zu trennen: Die Höhe und Ausgestaltung der Strafe hängt von vielen Umständen ab, die der Richter abzuwägen hat. Neben einer bereits verbüßten Untersuchungshaft ist hier insbesondere die Sozialprognose relevant. 

Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat haben neben der eigentliche Strafe weitere Folgen: Die Tat wird im erweiterten Führungszeugnis eingetragen. Einen Beruf oder ein Ehrenamt mit Bezug zu Kindern oder Jugendlichen darf eine einschlägig verurteilte Person nicht mehr ausüben. 

Im Übrigen bitte ich um Verständnis, dass mit Blick auf die im Grundgesetz garantierte Gewaltenteilung und aus Respekt vor der unabhängigen Justiz grundsätzlich keine Stellungnahme zu einzelnen Gerichtsentscheidungen möglich ist.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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