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Marco Buschmann
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Frage von Jochen T. •

Warum kann ein Bürger sich nicht effektiv gegen Gewalt von Seitens der Polizei wehren, wieso gibt es keine "Unabhängige" Aufsichtsbehörde die das dann auch wirklich ahnden würde?

Ich habe leider mehrfach erlebt wie selbst extreme Polizeigewalt nicht rechtlich verfolgt wird, so bei Klimademos und auch bei normalen Kontrollen, das schürt Hass der Bürger. Wo doch die Polizei die Bürger schützen soll. Das klingt jetzt hart, aber warum gibt es nur in der Theorie Mittel sowas zu ahnden? Warum ist die Polizei sowas wie eine Outlaw Organisation, gibt es zu wenig Polizisten und die werden deswegen immer geschützt?
Man muss reel Angst vor denen haben, ist sowas gewollt? Warum gibt es keine effektive Strafe für Polizisten welche die Dienstvorschriften verletzen?
Das Problem wird schon länger verschwiegen, darum frage ich nun öffentlich.
https://www.youtube.com/results?search_query=polizeigewalt+rise+up+brandenburger+Tor
https://www.youtube.com/shorts/9uVIM3ufB14
https://www.youtube.com/watch?v=jk9XNaeT2VY
https://www.youtube.com/watch?v=xn2NJ1eN6sg
https://www.youtube.com/watch?v=LFoagqr7nAQ

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Straftaten durch Polizeibeamte sind nicht weniger Unrecht als von anderen Bürgern. Im Gegenteil, wenn Beamte oder andere Amtsträger Straftaten begehen, sieht das Strafgesetzbuch regelmäßig sogar härtere Strafen vor, insbesondere bei der Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB). 

Die Verfolgung von Polizisten und anderen Beamten wegen Straftaten im Dienst besteht nicht nur von Gesetzes wegen, sondern ist auch gelebte Praxis. So kommt es regelmäßig zu Verurteilungen wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB). Regelmäßig werden auch Polizeibeamte wegen Dienstvergehen mit Disziplinarmaßnahmen belegt oder als Höchstmaßnahme aus dem Dienst entfernt. 

Die Ermittlung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft ist in vielen Fällen nicht einfach. So kommt es bei Großereignissen oft zu unübersichtlichen Lagen, in denen einerseits der Vorwurf der Körperverletzung im Amt, andererseits derjenige des tätlichen Angriffs auf oder des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Raum steht. Dabei handelt es sich aber um Fragen des Sachverhalts. Keineswegs sind Polizisten von Rechts wegen besonders vor Strafverfolgung geschützt. 

Die Verfolgung von Straftaten obliegt der Staatsanwaltschaft. Sie hat unparteiisch und objektiv alle für und gegen den Beschuldigten sprechenden Gesichtspunkte zu ermitteln und zu berücksichtigen.  Sie ist auch organisatorisch unabhängig von der Polizei und dem Innenministerium als Dienstherrn der Polizei. Zudem bestehen in vielen Bundesländern auch Anlaufstellen, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, etwa den Bürger- und Polizeibeauftragten des Landes Berlin. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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