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Marco Buschmann
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Frage von Rene S. •

Wann gibt es eine Anpassung des Kindesunterhalt es?

Die Berechnung des Kindesunterhaltes ist auf einen Stand, welcher nicht mehr nachvollziebar ist, bzw. Inakzeptabel in jeglicher Form ist. Bis heute verstehe ich nicht, warum ein Elternteil, wo das Kind nicht lebt, einen so enormen Unterhalt leisten muss, weshalb werden Kinder nicht gleich gestellt, und ein Beitrag wie z.B. das Kindergeld hier geschaffen? Ein fester Unterhalt und nicht nach Verdienst. Sprich in meiner Situation verdiene ich gutes Geld und muss entsprechend über 500 Euro Unterhalt leisten, zusätzlich erhält die Kindesmutter Kindergeld. Ein anderes Kind aber, wo der Vater nicht soviel verdient wird viel weniger bekommen und ist deswegen geringer eingestuft? Dem Umkehrschluss muss ich dazu nicht erläutern, der ist jedem klar. Wieso kann in meinem Bsp. die Mutter in Saus und Braus leben? sich ein Haus finanzieren, weil es im Einkommen berücksichtigt wird (beim Kind kommt das Geld nicht an) und ich im Existenzminimum leben? Was läuft hier schief? Gleichbehandlung = null.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freie Demokraten sind wir zur Bundestagswahl angetreten, um das Familienrecht umfassend zu modernisieren. Für das Wechselmodell treten wir seit vielen Jahren ein. Dabei haben wir im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Punkten zur Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Hierbei konnten wir gerade auch als Freie Demokraten wichtige Punkte durchsetzen.

Gemeinsam mit den Ländern werden wir die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. So werden wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. Damit wird die Höhe des Betreuungsanteil in Zukunft stärker berücksichtigt. 

Diese Reformen gehen wir nun Schritt für Schritt an.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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