Oberste Richtschnur im Sorgerecht ist das Kindeswohl. Entscheidungen über die Ausübung der elterlichen Sorge können nicht schematisch erfolgen, sondern müssen alle Umstände des Einzelfalles in den Blick nehmen. Sie erfordern Einfühlungsvermögen und Fachkompetenz. Daher wollen wir Familienrichterinnen und Familienrichter besser fortbilden.
Im Eckpunktepapier haben wir vereinbart, auch die Frage der Grenzwerte im Straßenverkehr im Gesetzgebungsverfahren zu behandeln.
Daher werden wir die steuer- und finanzrechtliche Regulierung einer Prüfung unterziehen und hier Modernisierungen beschließen.
Die Unterrichtsgestaltung in Schulen ist zunächst Sache des jeweiligen Lehrpersonals und der Leitungsorgane der Schule; die rechtlichen Rahmenbedingungen und die grundlegenden Lehrpläne fallen in den Aufgabenbereich der Schulministerien der Länder.
Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden. Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.
Als Verordnung der EU handelt es sich um unmittelbar geltendes Recht, ohne dass Deutschland hierzu einen Umsetzungsakt vornehmen müsste.