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Marco Buschmann
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Frage von Klaus L. •

Wann (und zu wann) schaffen Sie die Verlustbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG ab, die Bürger in die Privatinsolvenz treiben kann?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

ich handelte 2021 mit CFDs. Viele kleine Gewinne und Verluste. Unterm Strich standen am Jahresende 1.700 € Gewinn.

Nun teilte mir das Finanzamt mit, dass nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG unterjährige(!) Verluste nur noch bis maximal 20.000 € anerkannt werden. Die Gewinne aber (natürlich) voll zu versteuern sind.

Meine 1.700 € Gewinn resultieren aus hunderten Trades mit insgesamt 84.200 € Verlusten und 85.900 € Gewinnen. Da von den Verlusten jedoch nur 20.000 € anerkannt werden, soll ich jetzt 65.900 € (anstatt nur 1.700 € ) versteuern. Heißt: Ich soll 18.448 € an das Finanzamt zahlen. Bedeutet: Privatinsolvenz...

Wofür wählt man die FDP, wenn ein FDP-Justizminister solch eine Ungerechtigkeit nicht sofort abschafft?

Und bitte antworten Sie nicht mit „Kompromissen in der Koalition“. Für eine liberale Wirtschaftspartei muss es auch in einer Koalition rote Linien geben, die überschritten sind, wenn ein Gesetz Gewinne versteuert, die es gar nicht gibt!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freien Demokraten und als Fortschrittskoalition ist es uns wichtig, attraktive Rahmenbedingungen für die Vermögensbildung der Bevölkerung, insbesondere die Altersversorgung, zu schaffen. Daher haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und ich zusammen bereits letztes Jahr Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Damit wollen wir den Kapitalmarkt in Deutschland attraktiver machen und stärken. 

Daher werden wir die steuer- und finanzrechtliche Regulierung einer Prüfung unterziehen und hier Modernisierungen beschließen. Zu genauen Details des Zukunftsfinanzierungsgesetzes kann ich mich an dieser Stelle noch nicht äußern. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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