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Marco Buschmann
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Frage von Anton G. •

Welche Maßnahmen ergreifen Sie und welche Schritte unternehmen Sie, um sicherzustellen, dass die Regelung (EU) Nr. 909/2014 vollständig und effektiv umgesetzt wird?

Ich bin besorgt darüber, dass die geplante Verschiebung der Regelung (EU) Nr. 909/2014, den Marktteilnehmern wie z.B. Marktmacher, in Bezug auf "Failure to Delivers", weiter zu gute kommt.
Ohne effektive Durchsetzung dieser Regelungen, kommt es zu einer Verzerrung des Angebots und der Nachfrage von Aktien, was zu Preissenkungen und einer Verringerung des Werts der entsprechenden Anlagen führt.
Hier die aktuelle Petition:
https://www.europarl.europa.eu/petitions/en/petition/content/0775%252F2022/html/Petition-No-0775%252F2022-by-A.P.-%2528German%2529-on-the-enforcement-of-Regulation-%2528EU%2529-No-909%252F2014-on-improving-securities-settlement-in-the-European-Union-and-on-central-securities-depositories

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Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 ist am 28. August 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden; sie ist am zwanzigsten Tage nach der Veröffentlichung in Kraft getreten (Art. 76 Abs. 1). Als Verordnung der EU handelt es sich um unmittelbar geltendes Recht, ohne dass Deutschland hierzu einen Umsetzungsakt vornehmen müsste.

Auch Änderungen der Verordnung sind ausschließlich durch den EU-Gesetzgeber möglich. Dieser hat zuletzt durch die Verordnung (EU) 2022/2554, die am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden ist, diese und weitere Verordnungen geändert. Inwieweit die EU weitere Reformen plant, ist nicht bekannt. Auch diese müssten in der Form einer Verordnung ergehen, das heißt sie wären für Deutschland unmittelbar verbindlich. Als Teil der Regulierung des Finanzsektors sind auf deutscher Seite das Bundesministerium der Finanzen und die Bafin für Fragen der Durchführung der bereist erlassenen Verordnung zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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