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Marco Buschmann
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Frage von Jochen T. •

Warum gibt es immer noch keine Novellierung des Verkehrsrechtes im Bezug auf THC Grenzwerte, Nüchterne werden gleichgestellt,das ist rechtswidrig, eine Bestrafung Unberauschter durch den Staat?

Straßenverkehrsgesetz (§ 24 a Abs. 2 StVG):Ordnungswidrig handelt,
wer unter der "Wirkung" eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.
Technisch ist es aktuell möglich Substanzen auch in geringsten Konzentrationen ohne Rauschwirkungen zu finden. Ein Trennungsgebot ist verunmöglicht, wenn man nicht auf Berauschtheit sondern auf Abbauprodukte testet!
Ein Nachweiß mittels Analytengrenzwert von THC ist keine belegte Wirkung/Beeinträchtigung!
21 europäische und amerik.Staaten haben bereits wissenschaftsbasierte Grenzwerte zwischen 2 und 18 ng THC pro mL Blutserum eingeführt.
So kann aktives THC → im Blut noch über 30 Tage nachgewiesen werden.
https://hanfverband.de/nachrichten/news/cannabis-im-strassenverkehr-unfaelle-durch-drogenkonsum
https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/abbauverhalten-und-nachweis/

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Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine rein repressive Drogenpolitik ist gescheitert. Deswegen leiten wir als Fortschrittskoalition einen drogenpolitischen Paradigmenwechsel ein. Am 26. Oktober hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier beschlossen. Das bedeutet bessere Produktqualität und damit Gesundheitsschutz sowie Entlastung unserer Strafverfolger, damit sie sich auf wichtigeres konzentrieren können.

Im Eckpunktepapier haben wir vereinbart, auch die Frage der Grenzwerte im Straßenverkehr im Gesetzgebungsverfahren zu behandeln. Dabei beziehen wir die einschlägigen Fachgremien ein. Die Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter der Wirkung von psychoaktiven Substanzen wie Cannabis im Straßenverkehr orientieren sich ausschließlich an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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