Mich würde interessieren, was Sie gegen Eltern-Kind Entfremdung beitragen können, dass dieses Leid nun ein Ende nimmt?
Sehr geehrte Herr Buschmann,
es ist vorbildlich, wie Sie sich für Recht und Familie einsetzen und versuchen Reformen umzusetzen.
Vielen herzlichen Dank für Ihren persönlichen Einsatz - bleiben Sie weiter dran!
Mir ist das Thema "Eltern-Kind Entfremdung" sehr nahe gekommen, das mich bereits seit zwei Jahren begleitet und sehr viel Leid über die Kinder und Menschen gebracht hat, da die "Juristerei" leider keinen „Versöhnungsprozess“ kennt und innerfamiliäre Beziehung zerstört. Eltern-Kind Entfremdung ist Kindesmisshandlung. Lesen Sie hierzu diesen Fall:
Julian (28) wurde durch seinen Vater entfremdet · Genug Tränen (genug-traenen.de)
Die Petition "Genug Tränen" macht vielen Menschen Mut diesen Missstand in Deutschland zu verändern, wozu ich Sie gerne auch ermutigen würde, dies zu unterstützen.
Kinder wirksam vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung schützen! - Online-Petition (openpetition.de)
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Freie Demokraten sind wir zur Bundestagswahl angetreten, um das Familienrecht umfassend zu modernisieren. Für das Wechselmodell treten wir seit vielen Jahren ein. Dabei haben wir im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Punkten zur Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Hierbei konnten wir gerade auch als Freie Demokraten einige Punkte durchsetzen.
Oberste Richtschnur im Sorgerecht ist das Kindeswohl. Entscheidungen über die Ausübung der elterlichen Sorge können nicht schematisch erfolgen, sondern müssen alle Umstände des Einzelfalles in den Blick nehmen. Sie erfordern Einfühlungsvermögen und Fachkompetenz. Daher wollen wir Familienrichterinnen und Familienrichter besser fortbilden.
Gemeinsam mit den Ländern werden wir die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. So werden wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.
Diese Reformen gehen wir nun Schritt für Schritt an.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB