Wird es also für jeden möglich sein seinen Vornamen frei zu wählen auch wenn man keine Änderung seines Geschlechtes vornehmen möchte?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
als ich das erste mal von dem Ihrerseits geplantem Selbstbestimmungsgesetz gehört habe, hat sich in mir große Erleichterung breit gemacht. In den Eckpunkten heißt es, dass man im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetztes sein Geschlecht und/oder seinen Vornamen frei wählen darf. Wird es also für jeden möglich sein seinen Vornamen frei zu wählen auch wenn man keine Änderung seines Geschlechtes vornehmen möchte? Die Namensänderung ist in Deutschland auch für nicht Trans-und Intersexuelle Personen mit sehr hohen Hürden verbunden. Das man sich mit seinem Namen unwohl fühlt oder nicht identifizieren kann wird von den Behörden nicht akzeptiert. In Österreich ist dies ohne weiteres möglich (Wunschname). Wird das Selbstbestimmungsgesetz jedem Bürger ermöglichen seinen Vornamen frei zu wählen?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr L.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet. Es ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen - und deshalb wird es Zeit, dieses Recht zu ändern! Letzte Woche habe ich den Gesetzentwurf für das neue Namensrecht zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt.
Damit geben wir Ehepartnern mehr Wahlfreiheit, zum Beispiel einen gemeinsamen Doppelnamen als echten Familiennamen zu tragen. Auch Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern.
Weiterhin gilt: Wir Freie Demokraten wollen das Namensrecht umfassend reformieren und die individuelle Wahlfreiheit stärken. Das zuständige Bundesministerium des Innern wird hierzu ebenfalls in dieser Legislatur Reformvorschläge vorlegen, welche die Lage von Betroffenen einbeziehen wird. Das Selbstbestimmungsgesetz hingegen regelt die Änderung des Geschlechtseintrags und ermöglicht in diesem Rahmen auch Namensänderungen für die Betroffenen. Mit diesem stärken wir die Rechte transidenter Personen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB