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Marco Buschmann
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Frage von Günter N. •

Wie lange werden Rentner in Deutschland noch diskriminiert? Als Rentner muss ich 14,6% Krankenbeiträge verbeitragen, nehme ich als Rentner eine Tätigkeit auf: 14,0% Verbeitragung!

Ich zitiere hier eine Antwort meiner Krankenkasse:

"Guten Tag .................,

wir beziehen uns auf Ihre Anfrage bezüglich der zu erhebenden Beiträge für die Krankenversicherung.
Die Rente wird mit 14,6 Prozent verbeitragt.
Auf das Arbeitsentgelt sind Beiträge in Höhe von 14,0 Prozent zu zahlen.
Außerdem wird für beide Einkünfte der Zusatzbeitrag in Höhe von 1,6% einbehalten.
Die Beiträge werden direkt vom Rentenversicherungsträger und Arbeitgeber an uns abgeführt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße

......................

KNAPPSCHAFT"

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr N.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gemäß §§ 241, 247 SGB V gilt für Arbeitnehmer und Rentner derselbe allgemeine Beitragssatz, der aktuell 14,6% beträgt. Der von Ihnen angesprochene ermäßigte Beitragssatz von aktuell 14.0% gilt nur für solche Personen, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Dadurch entstehen für die Krankenkassen auch geringere Kostenrisiken im Krankheitsfall, was sich in einem geringeren Beitrag widerspiegelt. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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