Ist eine rechtliche Sonderbehandlung für die Vitrifizierung von Menschen möglich?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Die Vitrifizierung (Umgangssprachlich: "Einfrieren") von Menschen funktionierte bislang rechtlich sehr schlecht, da auf Sterben kein echtes Recht bestand. Nun wurde viel um die Sterbehilfe gekämpft, aber dort fehlt die Perspektive, da die Sterbehilfe in starkem Kontrast zur Vitrifizierung steht. Jemand der sich vitrifizieren lassen möchte hat nicht das Ziel für immer zu gehen, sondern eine zweite - gewettete - Chance zu bekommen die Welt zu erleben. Häufig sind diese Menschen dem Tode nahe, wollen aber auch dass die Prozedur rechtzeitig klappt. Das hat für mich rechtliche Implikationen. Nicht zuletzt habe ich auch ein persönliches Interesse an dem Thema, da eine Behandlungsmethode - aus einem komplett anderen Bereich - zur Zeit vielversprechend aussieht. Man suche nach Prof. Dr. David A. Sinclair, Biologe im Bereich Alterungsforschung, im Zusammenhang mit "Zellen Reset".
Danke für's Lesen, hoffe auf ernste Antworten.
MfG
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage,
Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB) verfassungswidrig ist. Begründet wurde dies damit, dass das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Dazu zähle auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Damit ist eine Neuregelung der Sterbehilfe erforderlich geworden.
Hierbei handelt es sich um ein sensibles medizinethisches Thema. Deshalb begrüße ich es, dass die Neuregelung der Sterbehilfe durch fraktionsübergreifende Anträge aus der Mitte des Deutschen Bundestages einer Entscheidung zugeführt wird. Ein besonderer Regelungsbedarf für das von Ihnen beschriebene "Vitrifizieren" ist hierbei bislang nicht erkennbar geworden. Grundsätzlich bestehen mit dem Deutschen Ethikrat und anderen Einrichtungen Gremien, die sich auch mit solchen bioethischen Fragen beschäftigen können.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB