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Frage von Lothar h. •

Wie steht es jetzt mit dem Straftatbestand der Bestechung von Abgeordneten

Guten Tag,eigentlich sollte Bestechung von Abgeordneten ein Straftatbestand werden,soweit ich sehe ist da noch nichts passiert,ich würde noch die Bestechlichkeit des Abgeordneten dazu nehmen,denn jeder kleine Beamte wird dafür zur Rechenschaft gezogen,frage sie die Bevölkerung wie sie das sieht,und dann entscheiden sie für wieviel % der Bevölkerung sie Gesetze machen,dann steht die Frage,ist das der Geist der Demokratie?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung (108e StGB) wurde 2014 durch das 48. Strafrechtsänderungsgesetz ausgeweitet. Seitdem stellt § 108e StGB die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern unter Strafe. Davon erfasst sind unter anderem Abgeordnete des Europäischen Parlaments, des Bundestages, der Landtage sowie kommunaler Gebietskörperschaften. 2021 wurde die Vorschrift erneut geändert und der Strafrahmen deutlich heraufgesetzt. Seitdem beträgt die Mindeststrafe ein Jahr. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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