Frage von Franz-Josef F. • 27.05.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 06.06.2023
Den Vorwurf des Verfassungsbruchs gegenüber Herrn Dr. Wissing weise ich daher entschieden zurück.
Den Vorwurf des Verfassungsbruchs gegenüber Herrn Dr. Wissing weise ich daher entschieden zurück.
Ich bin zuversichtlich, dass diese Reform zügig beschlossen wird.
. So werden wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen.
Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für die Ausgestaltung des Steuerrechts maßgebliche Bedeutung haben.
Auch Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern. Die genauen Details zu den Gestaltungsmöglichkeiten und dem Verfahren finden Sie auf der Informationsseite des BMJ: