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Marco Buschmann
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Frage von Franz-Josef F. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, wann kann man damit rechnen, dass juristisch gegen ihren Kollegen Herr Wissing wegen vorsätzlichen Verfassungsbruch vorgegangen wird.

Das Ministerium für Verkehr hat bislang kein ernsthaftes Bemühen gezeigt, die laut Verfassung feststehenden CO2 Einsparungen voran zubringen. Die nun gesetzlich festgeschriebenen Massnahmen im Sofortprogramm fallen bereits im Ansatz beim Expertenrat durch. Das Klimaschutzgesetz ist keine Gummi-Ente in der Badewanne von Herrn Wissing!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Bundesregierung hat den Klimaschutz zu einem zentralen Anliegen dieser Legislaturperiode erklärt. So haben wir die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien deutlich erhöht: Bis 2030 sollen bereits 80% (statt bislang geplanter 65%) der Stromerzeugung von erneuerbaren Energieträgern stammen. Hierfür beschleunigen wir Planungsverfahren und die Durchführung wichtiger Infrastrukturvorhaben wie insbesondere den Bau neuer Stromtrassen. Auch die Ertüchtigung der Schieneninfrastruktur hat Priorität. 

Zudem wird auch der Markthochlauf emissionsfreier Fahrzeuge und der Ausbau der entsprechenden Tank- und Ladesäulen gefördert. Schließlich hat der Bundesverkehrsminister mit dem Deutschlandticket erstmalig ein deutschlandweites Nahverkehrsticket auf den Weg gebracht, welches die Nutzung des ÖPNV deutlich attraktiver macht. Den Vorwurf des Verfassungsbruchs gegenüber Herrn Dr. Wissing weise ich daher entschieden zurück. Zu weiteren als den genannten klimapolitischen Vorhaben im Geschäftsbereich des Bundesministers für Digitales und Verkehr darf ich Sie bitten, sich direkt an diesen zu wenden. 

Im Übrigen darf ich auf meine Antworten auf Ihre Anfragen vom 24.11.2022 und vom 13.11.2022 verweisen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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