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Marco Buschmann
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Frage von Lucie S. •

Namensänderung

Sehr geehrter Herr Buschmann,

wann kann mit einer Abstimmung über die von Ihnen geplante Reform des Namensänderungsgesetzes gerechnet werden ?
Ich warte bereits viele Jahre auf die Möglichkeit der Namensänderung für meinen bei mir lebenden Sohn und bisher hat uns die komplizierte Beantragung der öffentlich-rechtlichen Namensänderung aus wichtigem Grund keinerlei Möglichkeit eröffnet von daher ist Ihre geplante Reform ein Licht am Horizont.
Jetzt hoffe ich allerdings auf eine positive Abstimmung.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet. Es ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen - und deshalb wird es Zeit, dieses Recht zu ändern! Das Bundesministerium der Justiz hat daher den Referentenentwurf für ein neues bürgerlich-rechtliches Namensrecht veröffentlicht. 

Damit geben wir Ehepartnern mehr Wahlfreiheit, zum Beispiel einen gemeinsamen Doppelnamen als echten Familiennamen zu tragen. Auch Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern. Das parlamentarische Verfahren liegt in der Hoheit des Deutschen Bundestages. Ich bin aber zuversichtlich, dass diese Reform zügig beschlossen wird.  

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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