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Marco Buschmann
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Frage von Brenda R. •

Kann mein Sohn einen Doppel -Nachnamen bekommen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

mein erster Sohn hat den Nachnamen meines Ex Mannes.
Ich habe den gleichen Namen wie mein jetziger Mann. Gleiches gilt für unsere beiden gemeinsamen Kinder.
Es besteht der Wunsch, dass mein Sohn einen Doppelnamen erhält, so dass er den Nachnamen seines leiblichen Vaters behält und unseren Nachnamen zusätzlich bekommt.
Wäre dies ohne gerichtlichen Beschluss durch die von Ihnen angestrebte Reform der Nachnamen möglich, auch wenn der leibliche Vater nicht zustimmt?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet. Es ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen - und deshalb wird es Zeit, dieses Recht zu ändern! Das Bundesministerium der Justiz hat daher den Referentenentwurf für ein neues bürgerlich-rechtliches Namensrecht veröffentlicht. 

Damit geben wir Ehepartnern mehr Wahlfreiheit, zum Beispiel einen gemeinsamen Doppelnamen als echten Familiennamen zu tragen. Auch Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern. Die genauen Details zu den Gestaltungsmöglichkeiten und dem Verfahren finden Sie auf der Informationsseite des BMJ (https://www.bmj.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/Namensrecht/Namensrecht_node.html). 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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